Kaution für Altteile
Bei einigen AT-Teilen erheben wir zusätzlich zum Kaufpreis eine Kaution für Ihr defektes Bauteil. D.h., dass wir Ihnen den Kautionsbetrag erstatten, sobald Sie uns Ihr defektes Teil zugesendet haben.
Das Altteil, das Sie und zurückschicken, muss identisch mit dem Teil sein, das Ihnen von uns geliefert wurde. Des Weiteren darf es nicht zerlegt sein, keinerlei Anbauteile dürfen fehlen, festgefressen oder verrostet sein. Sollte das ausgebaute Altteil, z. B. äußerlich stark beschädigt sein, kann hier der Kautionsbetrag nicht zurückerstattet werden. Im Zweifel kontaktieren Sie bitte vorab unseren Kundenservice, um die Details zu Ihrem Altteil zu besprechen.
Rückzahlung des gezahlten Kautionsbetrages: Nachdem Sie uns das unzerlegte Altteil zugeschickt haben, werden wir dieses prüfen. Wenn alle Kriterien für die Rücknahme erfüllt sind, bekommen Sie den bezahlten Betrag für das Altteil zurückerstattet.
Besondere Hinweise:
Bei AT-Einspritzpumpen gilt: Die Welle darf nicht festsitzen.