Garantieinformationen

Garantiebedingungen von kfzteile-zentrum.de

Der Verkäufer gewährt eine Garantie bis 24 Monate.


Ein Garantiefall liegt in folgenden Fällen vor:

1.

Ist die Sache entgegen der Garantieerklärung nicht frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern oder fehlt die angegebene Eigenschaft, so kann der Kunde Ansprüche aus dieser Garantie gegen den Verkäufer geltend machen („Garantiefall“).

2.

Den Garantiefall hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Eintritt in Textform (Brief, Fax, E-Mail, etc.) anzuzeigen; zur Einhaltung der Frist ist der Zugang der Mitteilung bei uns entscheidend. Der Kunde hat auf das Verlangen des Verkäufers ein zu diesem Zweck zur Verfügung gestelltes Formular zum Garantiefall auszufüllen und zuzusenden. 

Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nach den Sätzen 1 und 2 nicht nach, so sind Ansprüche aus dieser Garantie ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer zur Geltendmachung der Garantie eine Einbaurechnung einer Fachwerkstatt vorzulegen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle zur Feststellung eines Mangels und/oder Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen und eine Begutachtung der Sache durch vollständige Zusendung an den Verkäufer zu ermöglichen. 

Soweit ein Garantiefall vorliegt, wird der Verkäufer nach eigener Wahl auf eigene Kosten den Mangel beheben oder eine Ersatzsache an den Kunden senden; darüber hinaus haftet der Verkäufer einmalig für die vergeblichen Einbaukosten der Sache. Die Garantie ist auf die verkaufte Sache beschränkt und erstreckt sich nicht auf in Mitleidenschaft gezogene Peripherieteile.

Umbaukosten können nur erstattet werden, wenn die Rechnungen einer Fachwerkstatt über den Ersteinbau vorliegt.
Die Umbaukosten werden mit einem Verrechnungssatz von 52 Euro/Std. beglichen.
Als Grundlage für den Verrechnungssatz der Kosten dienen die Arbeitswerte (Zeitvorgaben) des aktuellen TECDOC-Programms.

Keine Garantie gilt für Taxen, Busse oder Fahrzeuge, die zur häufigen Personenbeförderung  genutzt werden, wie Mietwagen, Ersatzwagen o.ä. sowie Logistikunternehmen. 

Es bestehen keine Ansprüche, wenn:

  • Die Sache Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers der Sache oder des Fahrzeugs abweichenden Gebrauch verursacht sind.
  • Der Kunde in Bezug auf das gekaufte Ersatzteil die vom Hersteller seines Fahrzeugs vorgeschriebenen Wechselintervallen hinsichtlich der Laufleistung in km nicht einhält und es nach Überschreitung des Intervalls zu einem Defekt oder Verschleiß kommt.
  • Die Sache Merkmale aufweist, die auf fehlerhaften Einbau oder ähnliche unsachgemäße Handhabung schließen lassen.
  • Die Sache in das Fahrzeug des Kunden durch die Werkstatt eingesetzt wurde, obwohl für die Werkstatt erkennbar ist, dass die Sache mangelhaft ist oder – soweit die Werkstatt davon Kenntnis hat oder haben muss – nicht die zugestandene Eigenschaft besitzt.
  • Die Schäden durch einen Unfall oder die Einwirkung von Sturm, Blitzschlag, Hagel, Erdbeben, Überschwemmung, Krieg, Brand oder Explosion entstanden sind.

Kein Garantiefall liegt vor, wenn die Sache Schäden oder Verschleißspuren aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers oder des Fahrzeuges abweichenden Gebrauch verursacht sind wie bspw. Teilnahme an Rennsport oder Drifttraining. 

 

Download der Garantiebedingungen